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Gebührenordnungen
Allgemein
Von: IsA
08.08.2022

Fiebersäfte mit Paracetamol oder Ibuprofen: Verordnung von Rezepturen möglich

Fiebersäfte für Kinder sind momentan nur eingeschränkt verfügbar. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Ärzte daher Rezepturen verordnen.


Da Fiebersäfte mit Paracetamol und Ibuprofen für Kinder derzeit knapp sind, dürfen Ärzte auch eine individuelle Rezeptur verordnen und abrechnen. Darauf haben sich die KBV, der GKV-Spitzenverband, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände geeinigt. Die teurere Verschreibung der Rezeptur soll bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert berücksichtigt werden.

Voraussetzung der Verordnung ist, das der Krankheitszustand des Kindes eine Behandlung mit einem der beiden Wirkstoffe erfordert. Können Apotheken die Fiebersäfte nicht beziehen, sollen sie sich beim behandelnden Arzt nach medikamentösen Alternativen – etwa Zäpfchen – erkundigen. Nur, falls es keinen anderen Weg gibt, darf die Rezeptur genutzt werden.   

Solange die Säfte knapp sind, wird Ärzten empfohlen, sie auf einem separaten Rezept zu verordnen. Mit diesem kann die Apotheke die Rezeptur ggf. abgeben und abrechnen. 

Quelle: Praxisnachrichten der KBV