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Gebührenordnungen
Allgemein
Von: IsA
01.12.2021

AU per Video künftig auch für unbekannte Patienten

Ärzte können bald auch unbekannten Patienten per Video eine AU ausstellen – sie darf jedoch nur über wenige Tage gelten.


Künftig soll es Medizinern möglich sein, auch für unbekannte Patienten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Videosprechstunde auszustellen. Bislang ist dies nur für Personen, die der Praxis bekannt sind möglich. Der gemeinsame Bundesausschuss setzt damit einen gesetzlichen Auftrag aus dem Digitale‐Versorgung‐und‐Pflege‐Modernisierungsgesetz um. Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG in Kraft. Bei der Dauer der Krankschreibung gibt es allerdings Unterschiede. Für unbekannte Patienten kann die AU nur für drei Kalendertage ausgestellt werden, bei bekannten über sieben Kalendertage. Für eine Folgebescheinigung ist ein persönlicher Besuch in der Praxis erforderlich. Falls die erste Krankschreibung jedoch in der Praxis erfolgte, kann die Folgebescheinigung aus der Ferne ausgestellt werden. Ein Anspruch der Versicherten auf die Krankschreibung per Video besteht nicht. Ob sie infrage kommt, entscheidet der Arzt. Grundsätzlich muss die Erkrankung eine Untersuchung per Video zulassen.  Unabhängig von diesem G-BA-Beschluss bleiben die pandemiebedingt geschaffenen Regeln für die telefonische AU bis zum 31. Dezember 2021 bestehen.

Mehr dazu bei der KBV: https://www.kbv.de/html/1150_55619.php