Von: awa
20.09.2017
Soziotherapie-Formulare neu aufgelegt
Ab dem 1. Oktober dürfen nurmehr die neuen Vordrucke der Soziotherapie-Formulare 26 und 28 verwendet werden. Die alten Verschreibungsvorlage für die Soziotherapie sind damit ungültig.
Mit der inhaltlichen Anpassung der Formulare 26 für die Verordnung von Soziotherapie und 28 zur Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung für Soziotherapie wurde in erster Linie auf die Erweiterung des Indikationsbereiches durch die neue Soziotherapie-Richtlinie 2015 reagiert. Beide Formulare wurden außerdem übersichtlicher gestaltet sowie redaktionell angepasst. Das dritte Formular im Bereich Soziotherapie, Formular 27 für den soziotherapeutischen Betreuungsplan, bleibt unverändert. Das Formular 26 wird neben verordnungsberechtigten Ärzte zukünftig auch von Psychotherapeuten zur Verordnung einer Soziotherapie eingesetzt. Künftig enthält es ein Feld, in dem sie die Details für eine Verordnung in begründeten Einzelfällen eintragen können. Damit sollen Nachfragen und Ablehnungen der Krankenkassen reduziert werden. Im Formular 28 wurde u.a. die Erklärung des verordnenden Arztes ergänzt, dass auch zur Überweisung an einen Psychotherapeuten ein Soziotherapeut hinzugezogen werden kann. Mehr dazu: www.kbv.de/html/1150_30566.php