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Gebührenordnungen
EBM
Von: AT
02.04.2015

KV Hamburg: Für Sonographie bei Kindern Genehmigung erforderlich

Eine Abrechnungsgenehmigung für Sonographien, die sich nur auf Erwachsene bezieht, reicht für Kinder nicht aus, so die KV Hamburg.


Als Kind gelte ein Patient nach der Definition der allgemeinen Bestimmungen zum EBM Kapitel I, Nummer 4.3.5 vom 4. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, so die KV Hamburg.

Eine Abrechnungsgenehmigung, die sich auf die Behandlung von Erwachsenen beziehe und Kinder nicht explizit einschließe, reiche für die Untersuchung von Kindern nicht aus.

Wenn Sonos bei Kindern durchgeführt und abgerechnet werden, ist ein Extra-Antrag bei der KV Hamburg notwendig.

Neben dem Antrag sind Nachweise in Form von kopierten Zeugnissen oder Bescheinigungen vorzulegen, aus denen Kenntnisse und Erfahrungen zu sonographischen Untersuchungen von Kindern vorhanden sind.