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Gebührenordnungen
IGeL
Von: Maya Hüss
22.02.2018

Bewertung „unklar" für die Lichttherapie bei Akne

Nutzen und Schaden halten sich laut Wissenschaftlern des IGeL-Monitors in der Waage.


Vor allem junge Menschen haben oft mit der Akne, bei der sich eitrige Pusteln auf Gesicht und Körper zeigen, zu kämpfen. In manchen Fällen kann dabei eine Lichttherapie Abhilfe schaffen, die als IGeL-Leistung von den Patienten selbst bezahlt werden muss. Wissenschaftler des IGeL-Monitors kamen allerdings nun zu dem Ergebnis, dass bei einer Lichttherapie weder der Nutzen noch der Schaden überwiege und die Bewertung deshalb „unklar" ausfalle. Bei der Lichttherapie unterscheidet man zwischen rotem und blauem Licht. Mit dem Rotlicht soll die Durchblutung der Haut verbessert werden und das blaue Licht soll die Eiterbakterien abtöten. Dabei kostet eine Lichttherapie-Sitzung zwischen 5 und 15 Euro. Die aktuelle Leitlinie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft empfiehlt zur Behandlung von Akne Arzneien, die auf die Haut aufgetragen werden. In schweren Akne-Fällen können auch Arzneien eingenommen werden. Die Leitlinie kam zudem zu dem Schluss, dass man eine Lichttherapie durchaus erwägen könnte, sich aber nicht allzu große Hoffnungen machen sollte, da eine "direkte Wirkung auf Komedonen (Mitesser) eher nicht zu erwarten ist."Mehr Informationen: https://www.mds-ev.de/presse/pressemitteilungen/neueste-pressemitteilungen/2018-02-21.html