28.06.2018
ASV jetzt auch für Morbus Wilson beschlossen
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das Leistungsangebot angepasst.
Patienten und Patientinnen, die an der erblichen Störung des Kupferstoffwechsels Morbus Wilson leiden, können sich künftig in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) behandeln lassen. Die erkrankungsspezifischen Anforderungen an das Leitungsangebot hat der Gemeinsame Bundesausschuss nun beschlossen. Mit Inkrafttreten der Regelungen können ASV-Teams ihre Teilnahme den zuständigen Landesbehörden melden. Weiter wurden Änderungen in den ASV-Richtlinien beschlossen, die die Koordination zwischen Hausärzten und ASV-Teams verbessern und zum Beispiel Doppelstrukturen vermeiden soll. So sollen ASV-Patienten, die mehr als drei Medikamente einnehmen, ein Medikationsplan zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen: https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/737/