Von: AT
20.11.2015
Akupunktur: Dokumentationsprüfungen für Behandlungen ausgesetzt
In den nächsten zwei Jahren sind Prüfungen der Dokumentation für Akupunkturbehandlungen nicht mehr vorgeschrieben. Das teilt die KBV mit.
Die Qualitätssicherungsvereinbarung sieht eine jährliche stichprobenartige Überprüfung der ärztlichen Dokumentationen von Akupunkturbehandlungen bei chronisch schmerzkranken Patienten vor, teilt die KBV mit.
In den vergangenen Jahren wurden bundesweit jährlich rund 10 000 Fälle im Rahmen von Erstprüfungen von QS-Kommissionen begutachtet.
Weil die Anzahl der Beanstandungen gering war, haben sich KBV und GKV-Spitzenverband darauf geeinigt, die Dokumentationsprüfungen bis 2017 auszusetzen.
Den KVen stehe es jedoch frei, so die KBV weiter, die Überprüfung auf freiwilliger Basis weiterhin vorzunehmen.
Nach der bisherigen Regelung werden jedes Jahr nach dem Zufallsprinzip rund fünf Prozent der Ärzte überprüft, die eine Abrechnungsgenehmigung für Akupunktur besitzen. Sie werden von ihrer KV aufgefordert, Dokumentationen für bis zu 30 Fälle vorzulegen.
Die Auswahl der Fälle erfolgt durch die KV nach dem Zufallsprinzip. Überprüft wird unter anderem, ob die Dokumentationsinhalte vollständig erfasst sind.
Das Aussetzen der Prüfungen ändert nichts an der Verpflichtung der Ärzte, weit die KBV weiter hin, den Therapieplan sowie die Eingangs- und Verlaufserhebung in der Patientenakte zu dokumentieren.