EBM
Von: Anouschka Wasner
10.10.2017
Von: Anouschka Wasner
10.10.2017
Neue EBM-Ziffern für Substitutionsbehandlung
Der Bewertungsausschuss hat die Substitutionsbehandlung aufgewertet und die Möglichkeiten für den behandelnden Arzt erweitert.
Zum letzten Quartal des Jahres 2017 erhöht sich die Vergütung der Substitutionsbehandlung von Opiatabhängigen, eine Konsequenz aus den im Mai durch den Bundesrat beschlossenen Änderungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV).
Folgende Änderungen gelten ab 1. Oktober:
- Für die Take-Home-Vergabe wurde eine eigene Ziffer, die 01949, geschaffen. Sie ist extrabudgetär mit 69 Punkten bewertet (7,27 Euro), und damit deutlich höher als die bisher ansetzbare Ziffer 01950. Die neue Ziffer ist je Behandlungstag, aber höchstens zweimal in der Behandlungswoche berechnungsfähig. Kommt der Patient öfter in die Praxis, kann der Arzt den Kontakt, sofern medizinisch begründet, über die bisherige Ziffer 01950 zusätzlich abrechnen.
- Außerdem neu ist die Ziffer 01960 für die konsiliarische Untersuchung und Beratung eines Patienten im Konsiliarverfahren. Sie wird extrabudgetär mit 90 Punkten (9,48 Euro) bewertet – suchtmedizinische Qualifikation vorausgesetzt.
- Eine Substitutionsbehandlung bei Hausbesuchen kann zukünftig über die Ziffern 01949 bzw. 01950 abgerechnet werden (neben den Hausbesuchs-Ziffern 01410 und 01413).