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Gebührenordnungen
Selektivverträge
Von: REI
17.05.2016

Hessen: AOK-Hausarztvertrag überarbeitet

Hausärzteverband und AOK in Hessen haben bei der HzV aufgeräumt: Die arztindividuelle Vergütungsobergrenze und die Refinanzierungsklausel wurden gestrichen.


Die AOK Hessen hat nach eigenen Angaben rund 1,5 Mio. Versicherte; rund 90.000 nehmen bislang an der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) teil. Der Hausärzteverband hofft, dass sich diese Zahl jetzt steigern lässt. Denn der seit dem 1. April gültige Vertrag fällt attraktiver als das bisherige Konstrukt aus: Die arztindividuelle Honorarobergrenze, die aus der Bereinigung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung und den extrabudgetären Leistungen zuzüglich 18 % ermittelt werden musste, fällt weg. Die Regelungen zur Refinanzierung und für eine eventuelle Rückzahlungspflicht wurden gestrichen. Als neue HzV-Einzelleistungen können die Kindervorsorgeuntersuchung U10 und U11 (jeweils 50 Euro Honorar) und die Jugendvorsorgeuntersuchung J1 (40 Euro) und J2 (50 Euro) erbracht werden. Sie dürfen seit dem 1.4.16 nicht mehr gegenüber der KV abgerechnet werden. "Durch die Umstellung auf ein versichertenbezogenes HzV-Vergütungsvolumen je Quartal wird der besondere Versorgungsbedarf von Menschen mit chronischen Erkrankungen deutlich besser abgebildet", sagt der Vorsitzende des Hessischen Hausärzteverbandes Armin Beck. Der Vertrag gilt bis mindestens März 2020. Einzusehen ist er hier.