EBM
Von: AT
19.06.2015
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19.06.2015
KV Sachsen: Neues zur vertragsärztlichen Verordnung von Sprechstundenbedarf
Mit den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen in Sachsen (LVSK) hat die KV Sachsen Änderungen beim Sprechstundenbedarf vereinbart.
Die KV Sachsen teilt mit, dass folgende Produkte neu aufgenommen wurden:
- Testsubstanzen für Provokationstests in der allergologischen Diagnostik, soweit deren Kosten nicht im Honorar enthalten sind
- Applikationshilfen für Vereisungsmittel
- Peridural-, Plexus-, Port-, Spinalnadeln sowie Stimuplexkanülen für Anästhesien werden unter dem Punkt "Spezialnadeln und -kanülen“ gefasst.
Klarstellungen erfolgten außerdem bei Mitteln für Instillationen, Inhalationen und Ätzungen sowie bei Mitteln für Spülungen. Bei ersteren werden Cromoglizinsäure-Inhalate ausgeschlossen, so die KV Sachsen, während bei letzteren Heparin Natrium zur Portspülung nicht als Sprechstundenbedarf verordnet werden kann.
Weiterhin seien sich die Vertragspartner einig, dass Benzodiazepine entsprechend ihrer Zulassung als schmerzstillende, krampflösende und beruhigende Mittel in geeigneter Darreichungsform im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnungsfähig sind.