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Gebührenordnungen
EBM
Von: awa
25.09.2017

Thulium-Laserresektion bei Prostatasyndrom wird Kassenleistung

Die Thulium-Laserresektion bei benignen Prostatasyndrom wurde in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Anspruch auf die Kassenleistung besteht, sobald der Bewertungsausschuss die Vergütung festgelegt hat.


Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Behandlungsmethode in die vertragsärztliche Versorgung aufzunehmen, ist am 30. August in Kraft getreten. Der Bewertungsausschuss wird in den kommenden sechs Monaten die Vergütung festlegen.

Die Thulium-Laserresektion dürfen Fachärzte für Urologie durchführen, die über nachgewiesene Erfahrungen mit der Methode und eine entsprechende Genehmigung der zuständigen KV verfügen. Für die Anwendung müssen eine intensivmedizinische Notfallversorgung und eine Nachbeobachtung gewährleistet sein, zum Beispiel im Rahmen einer belegärztlich-stationären Durchführung.