Von: REI
05.04.2016
NäPa-Übergangsregelung verlängert
KBV und GKV-Spitzenverband haben die Übergangsregelung zur Genehmigung und Vergütung von in der Ausbildung befindlichen nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPa) um ein halbes Jahr bis zum 31. Dezember 2016 verlängert.
In nahezu allen KVen können viele NäPas wegen beschränkter Ausbildungskapazitäten und des notwendigen zeitlichen Vorlaufs für die Organisation der Fortbildungen ihre Ausbildung nicht bis zum 30. Juni, aber bis zum 31. Dezember 2016 abschließen, stellte die KBV bei einer Umfrage fest.
Hausärzte erhalten seit 1. Januar 2015 für einen NäPa einen Zuschlag von bis zu 1320 Euro pro Praxis im Quartal (EBM-Nr. 03060). Außerdem werden die Hausbesuche der Assistenten vergütet (Nrn. 03062 und 03063).
In vielen Praxen mussten und müssen die Mitarbeiter aber erst für die neuen Aufgaben qualifiziert werden. Deshalb haben KBV und Krankenkassen vereinbart, dass die neuen Nrn. bereits ab Beginn der Ausbildung des Mitarbeiters berechnungsfähig sind, sofern zu erwarten ist, dass die Ausbildung bis zum Stichtag – jetzt der 31.12.16 – abgeschlossen ist.
Nach dem 31.12.2016 ist der Abschluss der NäPa-Qualifikation die Voraussetzung für eine Abrechnungsgenehmigung.