Selektivverträge
Von: AT
10.06.2015
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10.06.2015
Homöopathie: Beitritt der Deutschen BKK zum Homöopathie-Vertrag der BKK Securvita
Die Deutsche BKK tritt zum 1.7.2015 dem Homöopathie-Vertrag der BKK Securvita bei. Das teilt die KV Sachsen-Anhalt mit.
Ab dem 1.7.2015 sind damit alle Versicherten der Deutschen BKK (einschließlich der Versicherten der ehemals BKK Essanelle) anspruchsberechtigt nach diesem Vertrag, die darin vereinbarten Leistungen können zu Lasten der Deutschen BKK abgerechnet werden, so die KV Sachsen-Anhalt.
Teilnehmen können niedergelassene Vertragsärzte, die die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" nach dem Weiterbildungsrecht führen oder das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) erworben haben.
Neben dem jüngsten Mitglied, der Deutschen BKK, sind folgende Kassen dem Vertrag bereits beigetreten:
- BKK-Linde (1. Januar 2010)
- Daimler-BKK (1. April 2010)
- BKK-Essanelle (1. Juli 2010)
- BKK 24 (1. Juli 2010)
- BKK PFAFF (1. Oktober 2010)
- BKK Herkules (1. Juli 2011)
- actimonda krankenkasse (1. April 2012)
- Novitas BKK (1. April 2014)
Weitere Informationen zu dem Vertrag finden Sie unter: