content will be replaced...
Gebührenordnungen
04.07.2016

Neue EBM-Nummern für den NäPa-Einsatz

Seit dem 1. Juli gibt im EBM ein eigenes Kapitel für die Delegation ärztlicher Leistungen. Auch Fachärzte erhalten Zuschläge auf Besuche von qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten in Pflegeheimen.


In das neue EBM-Kapitel 38 (Delegierbare Leistungen) wurden vier  Gebührenordnungspositionen aufgenommen, davon zwei Qualifikationszuschläge für nichtärztliche Praxisassistenten  (NäPa). Das berichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung über einen aktuellen Beschluss des Bewertungsausschusses. Ärzte, die eine qualifizierten NäPa beschäftigen und dafür eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung haben, können seit dem 1. Juli folgende Positionen abrechnen: Nr. 38200 (9,39 Euro) - Zuschlag zur Nr. 38100 (7,93 Euro) für den Besuch und die Betreuung eines Patienten in einem Alten- oder Pflegeheim oder anderen beschützenden Einrichtungen durch eine qualifizierten NäPa Nr. 38205 (8,66 Euro) - Zuschlag zur Nr. 38105 (4,07 Euro) für den Besuch und die Betreuung eines weiteren Patienten in derselben sozialen Gemeinschaft durch eine qualifizierte NäPa Die Nrn. 38100 und 38105 ersetzen die bisherigen Kostenpauschalen 40240 bzw. 40260 für ärztliche Hilfeleistungen, die Praxismitarbeiter im Auftrag des Arztes erledigen dürfen. Sie wurden inhaltsgleich übernommen, aber höher bewertet. Welche Arztgruppen die neuen Leistungen abrechnen dürfen und welche Voraussetzungen die NäPas erfüllen müssen, hat die KBV zusammengestellt. Die neuen Ziffern finden Sie auch hier im elektronischen Gebührenhandbuch!