Von: Maya Hüss
24.11.2017
Wie Sie neben der 03000 abrechnen können
Die Nrn. 01430 und 01435 dürfen im Arztfall nur bedingt neben anderen Ziffern abgerechnet werden. Für BAGs gibt es hier aber eine interessante Option.
Wie die Hausärztinnen Dr. Sabine Frohnes und Dr. Veronica Jargon auf der practica referierten, kann in Fällen des mittelbaren Kontakts wie für das Ausstellen von Wiederholungsrezepten oder Überweisungsscheinen oder die Übermittlung von Befunden ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt die Ziffer 01430, Verwaltungskomplex, mit 1,25 Euro angesetzt werden. Sie darf im Arztfall nur alleine und neben Sachkosten wie Porto und Kopien stehen.
Eine telefonische Beratung bei Kontaktaufnahme durch den Patienten kann mit der Ziffer der Haus-/Fachärztlichen Bereitschaftspauschale 01435 (9,18 Euro) abgerechnet werden. Diese Ziffer darf im Arztfall nicht neben der Versichertenpauschale 03000 angesetzt werden, ansonsten aber neben allen anderen Ziffern stehen.
Für Berufsausübungsgemeinschaften gilt allerdings Folgendes: Beide Leistungen können in einer Gemeinschaftspraxis neben der Versichertenpauschale abgerechnet werden, wenn unterschiedliche Ärzte die Leistungen erbracht haben. So wird beispielsweise ein Patient von Arzt A betreut, der die Versichertenpauschale 03000 ansetzt. Bei Abwesenheit von Arzt A kann sein Kollege Arzt B nun ein Folgerezept für denselben Patienten ausstellen und dies mit der 01430 abrechnen.