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Gebührenordnungen
Allgemein
Von: Anke Thomas
19.03.2015

Rheinland-Pfalz: HzV-Vertrag mit AOK gestartet

Versicherte der AOK in RLP können sich ab sofort bei einem Hausarzt, der an der HzV teilnimmt, einschreiben. Die KV RLP ist mit im Boot.


Der neue Hausarztvertrag wurde zwischen der der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und dem Deutschem Hausärzteverband Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. vereinbart.

Die Versicherten der AOK, teilen die Vertragspartner mit, können sich ab sofort bei ihrem Hausarzt für diese Versorgungsform entscheiden; die Einschreibung der Ärzte erfolgt bereits ab März. Die Entscheidung ist für beide Seiten freiwillig.

Die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung erfolgt für mindestens ein Jahr.

Auch die KV Rheinland-Pfalz ist mit im Boot, die die Abrechnung der Leistungen für die Hausärzte übernimmt.