content will be replaced...
Gebührenordnungen
Allgemein
Von: AT
17.09.2015

Honorarverhandlungen: Jährlich 80 Mio. Euro mehr für Psychotherapeuten

GKV-Spitzenverband und KBV haben sich auf eine höhere Vergütung für psychotherapeutische Leistungen geeinigt, teilweise gibt es sogar rückwirkend Honorar ab 2012.


Die Eckpunkte der Vereinbarung sehen vor, dass die Bewertung antrags- und genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen (EBM-Abschnitt 35.2) rückwirkend ab 2012 um rund 2,7 Prozent angehoben wird.

Damit steigt das Honorar für eine Therapiestunde (EBM Nr. 35200) auf 83,32 Euro in 2012, in diesem Jahr auf 86,37 Euro, macht die KBV aufmerksam.

Darüber hinaus erhalten Psychotherapeuten einen Strukturzuschlag, wenn sie zu 50 Prozent ausgelastet sind. Er soll die höheren Aufwendungen der Praxisorganisation, zum Beispiel durch die Beschäftigung von Personal, abdecken.

Der Zuschlag in Höhe von aktuell 14,69 Euro (in 2012: 14,19 Euro) wird pro Therapiestunde (als Einzelsitzung) gezahlt. Eine 50-prozentige Auslastung besteht, wenn zum Beispiel ein Psychotherapeut mit einer vollen Zulassung 774 Therapiestunden im Jahr durchführt.

Diese höhere Vergütung wird einen Mehrbedarf von 80 Millionen Euro ausllösen. Im Jahr 2012 ist dieser Betrag aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) zu zahlen, teilt die KBV mit.  Für die Jahre 2013 bis 2015 sollen Krankenkassen die Mehrkosten übernehmen. In den folgenden Jahren soll ein Teil aus der MGV finanziert werden.

Die neue Honorierung gilt ab 2012. Anspruch auf eine rückwirkende Vergütung hätten ärztliche und psychologische Psychotherapeuten allerdings nur dann, wenn sie gegen Honorarbescheide ihrer KVen Widerspruch eingelegt hätten, erklärt die KBV.