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Gebührenordnungen
Selektivverträge
Von: AT
15.06.2015

KV Bremen: Neuer Hauarztvertrag mit der Barmer GEK startet zum 1. Juli 2015

Der neue Vertrag sei für Hausärzte sehr komfortabel, wirbt die KV Bremen, weil der neue Vertrag den altbekannten in allen Fällen gleiche.


Besonderheit des Vertrages: Versicherte unter 18 Jahren können sowohl von Haus- als auch von Kinderärzten eingeschrieben werden. Mit dem neuen Vertragsabschluss könnten nunmehr potenziell rund 75 Prozent aller im Land Bremen wohnhaften Versicherten eingeschrieben werden. Die Add-on-Verträge in Bremen laufen bereits mit der AOK Bremen/Bremerhaven, der hkk, der IKK Gesund plus und mit zirka 60 Betriebskrankenkassen. Versicherte der Barmer GEK (auch vor dem 18. Lebensjahr) können ab dem 1. Juli 2015 eingeschrieben werden. Ab diesem Zeitpunkt ist der Vertrag auch honorarwirksam, teilt die KV Bremen mit. Einzelheiten zum Vertrag sind beispielsweise:  

  • Die kontaktabhängige Betreuungspauschale (GOP 99251, 17,50 Euro) wird von der KV automatisch zugesetzt. Die Pauschale wird je eingeschriebenen Patienten – max. zweimal jährlich – vergütet, sofern es in dem Quartal einen persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt gab. 
  • Auch die Chronikerzuschläge (GOP 99401 bis GOP 99405) werden automatisch von der KV zugesetzt, wenn die entsprechenden Diagnosen angeschrieben wurden.
Zur Vorgehensweise schreibt die KV Bremen: 
  • Ärzte können die Teilnahme am neuen Hausarztvertrag mit der Barmer GEK bereits vor dem 1. Juli erklären. Die Teilnahmeerklärung finden Sie unter www.kvhb.de/hausarztvertrag 
  • Patienten können ebenfalls ab dem 1. Juli 2015 eingeschrieben werden. Für die Einschreibung sollen Ärzte in ihrer Abrechnung  einmalig die Einschreibepauschale (GOP 99250) angesetzt werden.  Die Teilnahmeerklärung für Versicherte ist ebenfalls unter  www.kvhb.de/hausarztvertrag zu finden.
Mit dem nächsten Landesrundschreiben am 23.7. will die KV Bremen Informationsflyer an hausärztliche Praxen übersenden.