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Gebührenordnungen
IGeL
Von: Anouschka Wasner
24.01.2017

Infusion bei Hörsturz: Kein Nutzen, aber Nebenwirkungen

Mit Infusionen die Durchblutung im Ohr verbessern zu wollen, bringt Hörsturz-Patienten keinen Nutzen, kann aber schaden. Das besagt auf jeden Fall die Bewertung des IGeL-Monitors.


 Die Wissenschaftler des IGeL-Monitors bewerten die IGeL „Durchblutungsfördernde Infusionstherapie beim Hörsturz“ mit „negativ“. Es wurden keine Hinweise auf einen Nutzen, aber Belege für einen möglichen Schaden gefunden.

Da als Ursache für einen Hörsturz Durchblutungsstörungen im Innenohr vermutet werden, kommen zur Verbesserung der Durchblutung Mittel in Frage, die auf Blutbestandteile oder Blutgefäße einwirken. Hier sind vor allem drei Mittel zu nennen: Pentoxifyllin ist zwar für die Behandlung des Hörsturzes zugelassen, darf aber nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Dextran ist in Deutschland für die Hörsturzbehandlung nicht einmal zugelassen, kann aber im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit eingesetzt werden. Die früher häufig verwendete Hydroxyethylstärke (HES) soll laut einem Beschluss der Europäischen Arzneimittelbehörde von 2013 gar nicht mehr verwendet werden.

Die Mittel werden meist an fünf bis zehn Tagen nacheinander über eine Vene an der Hand oder am Arm als Infusion verabreicht. Eine einzelne Infusion kostet in der Regel zwischen 10 und 25 Euro, die Arzneimittelkosten von wenigen Euro pro Infusion kommen noch dazu. Eine Hörsturzbehandlung ist grundsätzlich keine Kassenleistung.

Nutzen nicht belegt - Nebenwirkungen hingegen schon

Um Nutzen und Schaden dieser IGeL bewerten zu können, suchten die Wissenschaftlerinnen des IGeL-Monitors nach entsprechenden Studien. Am Ende eigneten sich nur zwei der gefundenen Studien für eine Auswertung. Die beiden Studien untersuchten die Mittel Pentoxifyllin und Dextran – mit ernüchternden Ergebnissen: Die behandelten Patienten hörten nicht besser als die Kontrollpatienten, Hinweise auf einen Nutzen fehlen also. Da die möglichen Nebenwirkungen der eingesetzten Mittel jedoch gut dokumentiert sind, sehen die Wissenschaftlerinnen des IGeL-Monitors Belege für einen Schaden, so dass die Gesamtbewertung „negativ“ ausfällt.

Auch die entsprechende ärztliche Leitlinie hält zwar eine Behandlung des Hörsturzes grundsätzlich für gerechtfertigt, empfiehlt aber nicht diese Art der Hörsturz-Therapie.

Auch Glukokortikoide sowie hyperbare Sauerstofftherapie "tendenziell negativ"

Die durchblutungsfördernde Infusionstherapie ist die dritte ärztliche Leistung zur Behandlung des Hörsturzes, die der IGeL-Monitor begutachtet hat. Zuvor waren der Einsatz von Glukokortikoiden sowie die hyperbare Sauerstofftherapie jeweils mit „tendenziell negativ“ bewertet worden. Für beide IGeL wurden keine Hinweise auf einen Nutzen gefunden, aber leichte Schäden für möglich erachtet.

Die IGeL „Durchblutungsfördernde Infusionstherapie beim Hörsturz“ ist die 39. Leistung, die der IGeL-Monitor, eine nicht-kommerzielle Internetplattform des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS), bewertet hat. Bislang wurde keine der bewerteten Leistungen positiv gewertet, drei tendenziell positiv, 15 unklar, 15 tendenziell negativ und vier negativ.

Quelle: Pressemitteilung MDS Essen