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Gebührenordnungen
EBM
Von: AT
17.08.2015

Tipps zur Abrechnung der Behandlung von Flüchtlingen

Die Versorgung von Flüchtlingen stellt Arztpraxen vor große Herausforderungen. Dr. Gerd W. Zimmermann gibt Hinweise zur Abrechnung.


Die Abrechnung der Leistungen bei Flüchtlingen erfolgt nach EBM und in der Regel über die regionale KV zu Lasten des regionalen Sozialamtes. Behandelt werden dürfen nur akute Erkrankungen wie z.B. akute Schmerzen, sagt Abrechnungsexperte Dr. Zimmermann. Aber auch chronische Erkrankungen wie z.B. Diabetes mellitus oder Hypertonie bedürfen der Behandlung. Die KV Baden-Württemberg hat mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe vereinbart, dass die Versorgung von Chronikern grundsätzlich als akut zu werten ist. In anderen KVen sind die Regelungen nicht so eindeutig. Die Organisation der Behandlung ist teilweise sehr aufwändig für Praxen, denn Überweisungen zu Spezialisten müssen jeweils von dem Sozialamt genehmigt werden, kritisiert Dr. Zimmermann. Daraus resultiert eine zusätzliche bürokratische Belastung der Praxis, da entsprechende Atteste ausgestellt werden müssen – leider kostenlos! Da EBM-Abrechnung bei Hausärzten pauschaliert ist, deshalb fällt in jedem Fall die Versichertenpauschale an, sagt Dr. Zimmermann. Aber auch weitere Leistungen wie die Gesprächsziffer nach Nr. 03230 EBM sind möglich. Grundsätzlich steht dem Hausarzt das komplette EBM-Spektrum zur Verfügung. Die Leistungen bei Flüchtlingen sind nicht budgetiert, erklärt Dr. Zimmermann, aber schwierig für die Ärzte ist, dass Sozialämter Abrechnungen zum Teil (auch willkürzlich) kürzen können. Die KVen haben mehr oder minder umfangreiche Hinweise zur Abrechnung der Behandlung von Flüchtlingen ins Netz gestellt. Die Informationen finden Sie hier: KV Baden-Württemberg: http://www.kvbawue.de/praxis/abrechnung-honorar/abrechnung-wie-was-wann-wohin/sonstige-kostentraeger/ Hier "Merkblatt Versorgung Asylbewerber" anklicken KV Hamburg: http://www.kvhh.net/media/public/db/media/1/2009/10/72/telegramm_31_2015_sondertelegramm.pdf KV Bayerns:


KV Rheinland-Pfalz: KV Berlin: https://www.kvberlin.de/20praxis/70themen/asyl/index.html KV Westfalen-Lippe: http://www.kvwl.de/arzt/kv_dienste/info/berichte/2014_11_17.htm KV Hessen: Zu Asylbewerber/Krankenhauseinweisung und Kostenübernahme http://www.kvhessen.de/fuer-unsere-mitglieder/unternehmen-praxis/schnittstelle-klinik/asylbewerber-krankenhauseinweisung-und-kostenuebernahme/ KV Thüringen: http://www.kv-thueringen.de/presse/30_publ/20_aktuell/150814_Merkblatt_ambulant_Fluechtlinge.pdf KV Nordrhein: https://www.kvno.de/60neues/2015/15_08_versorgung_fluchtlinge/index.html