Von: REI
23.08.2016
Kardiologen rechnen Dokumentation per EBM ab
Die Erhebung und Übermittlung von Daten zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung bei perkutanen Koronarinterventionen und Koronarangiographien rechnen Ärzte ab Oktober über den EBM und nicht mehr direkt mit den Krankenkassen ab. Das teilt die KBV mit.
Invasiv tätige Kardiologen sind seit 2016 verpflichtet, jede Herzkatheteruntersuchung und perkutane Koronarintervention elektronisch zu dokumentieren. Am 10. August hat der Bewertungsausschuss beschlossen, dass diese Leistung ab dem 1. Oktober mit der EBM-Nr. 34291 (Herzkatheteruntersuchung mit Koronarangiographie) abzurechnen ist. Der obligate Leistungsinhalt wird entsprechend erweitert; die Bewertung steigt um 92 auf 3227 Punkte. Die Position enthält auch das Aufklärungsgespräch.
Zusätzlich wird die Kostenpauschale 40306 (2,50 Euro) in den EBM aufgenommen. Sie umfasst sämtliche Kosten für die EDV-technische Ausstattung und Verarbeitung (Dokumentationssoftware, einschließlich deren Einrichtung, Updates, Export). Sie wird für jede Untersuchung (Nr. 34291) gezahlt, für zwei Jahre zunächst extrabudgetär.
Mehr Informationen zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung und Koronarangiographie hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung hier zusammengestellt.