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Gebührenordnungen
EBM, Honorarletter
Von: REI
08.03.2016

Herzschrittmacher: Kontrolle im direkten Kontakt

"Ab April 2016 können fast 12.000 Herzschrittmacher-Patienten nicht mehr telemedizinisch versorgt werden", stellt der Bundesverband Medizintechnologie fest.


Obwohl sich das Telemonitoring seit Jahren bewährt habe, müssten Herzschrittmacher-Patienten ab dem 1. April wieder zweimal im Jahr in eine kardiologische Praxis oder Klinik zur Nachsorge kommen. "Schuld daran ist die neue EBM-Ziffer 13554", meldet der Branchenverband. Die telemedizinische Versorgung sei  lediglich für Patienten mit einem implantierbaren Defibrillator (ICDs) oder einem Gerät zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-System) vorgesehen.

Der BVMed fordert den Spitzenverband der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf, die Ziffer schnellstmöglich um Herzschrittmacher und Eventrekorder zu erweitern. Damit unterstützt er eine Initiative der Arbeitsgruppe "Telemonitoring" der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung.

Die KBV teilte dazu auf Anfrage mit: "Bei der Erarbeitung des Beschlusses wurden unter anderem auch die aktuellen Leitlinien der deutschen und europäischen Fachgesellschaften gesichtet. Demnach wird eine Funktionsanalyse bei Patienten mit einem Herzschrittmacher lediglich einmal im Jahr als notwendig erachtet. Nach der derzeit vorherrschende Auslegung des § 7 Absatz 4 der Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte ist mindestens ein persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Jahr für die Behandlung notwendig. Aus der Verbindung dieser Vorgaben ergibt sich aus Sicht des Bewertungsausschusses die Notwendigkeit, die Herzschrittmacherkontrolle von der telemedizinischen Leistungserbringung auszunehmen."