content will be replaced...
Gebührenordnungen
Allgemein
Von: AT
16.12.2015

KV Hamburg: Regressgefahr wegen Lieferengpass Tuberkulintest

Der in Deutschland einzig zugelassene Tuberkulintest ist bis ca. März 2016 nicht lieferbar. In diesem Zusammenhang warnt die KV Hamburg vor Regressgefahr.


Aufgrund eines Lieferengpasses des Herstellers ist der einzige in Deutschland zugelassene Tuberkulintest (Tuberkulin PPD RT 23 SSI) derzeit  - voraussichtlich bis mindestens Februar/März 2016- nicht lieferbar, so die KV Hamburg. Die einzige Alternative bestehe in einem Einzelimport gemäß § 73 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes aus dem Ausland.

Nach der Sprechstundenbedarfsvereinbarung in der aktuell gültigen Fassung sei der Bezug von in der Bundesrepublik nicht allgemein verkehrsfähigen Arzneimitteln durch Einzelimport aus dem Ausland als Sprechstundenbedarf  unzulässig, warnt die KV Hamburg.

Die KV Hamburg hat die Krankenkassen nach eigenen Angaben auf den Versorgungsengpass hingewiesen und die Kostenübernahme im Rahmen einer Ausnahmeregelung gefordert.

Bis eine verbindliche Kostenzusage durch die Krankenkassen für das importierte Produkt  vorliege, so die KV Hamburg weiter, bestehe keine (regresssichere) Möglichkeit den Tuberkulintest im Rahmen des Sprechstundenbedarfs anzufordern.