Von: Anke Thomas
11.11.2015
GOÄ: PKV veröffentlicht Liste mit falschen Analogabrechnungen
Bei der Analogabrechnung müssen bestimmte Formalien beachtet werden. Der PKV-Verband hat eine Liste mit Negativbeispielen veröffentlicht.
Viele Ärzte greifen hilfsweise auf Analogabrechnungsziffern zurück, weil moderne Therapien oder Untersuchungen in der seit Jahrzehnten nicht reformierten GOÄ nicht abgebildet sind.
Da Interpretationsspielraum besteht, führen Privatrechnungen regelmäßig zu Ärger zwischen Arzt, Versicherung und nicht zuletzt dem Patienten.
Wird eine Gebührenposition analog herangezogen, so sind bei der Rechnungsstellung formale Vorgaben zu beachten, warnt die Bundesärztekammer (BÄK) jüngst in ihrem GOÄ-Ratgeber. Auf der Rechnung muss die GOÄ-Ziffer sowie der Legendentext aufgeführt sein.
In jedem Fall soll die Analogabrechnungsnummer auf der Rechnung so beschrieben werden, dass sie für den Patienten und die private Krankenversicherung bzw. die Beihilfestelle verständlich und nachvollziehbar ist.
Dass Ärzte mitunter bei dem Hinzuziehen von Analogabrechnungsziffern sehr kreativ sind, will der PKV-Verband offensichtlich mit einer im Internet veröffentlichten Liste (Stand 17.8.2015) belegen. Die PKV vergleicht hier die Leistungsbeschreibung der originären GOÄ-Ziffer mit der Beschreibung der von Ärzten analog abgerechneten Nummer.
So sei beispielsweise die originäre GOÄ-Nr. 31 "Homöopathische Folgeanamnese mit einer Mindestdauer von 30 Minuten ... – einschließlich schriftlicher Aufzeichnung" mit der A31 "Ärztliche Evaluationsarbeit (ohne direkten Patientenkontakt)" uminterpretiert worden.
Die GOÄ-Nr. 865 "Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung" rechnete eine Praxis offensichtlich mit der A 865 "Teambesprechung" ab.
Die Begründung des PKV-Verbandes für die Veröffentlichung der Liste: "Die Schutzfunktion, die die GOÄ für den Patienten haben soll, wird ausgehöhlt, wenn in großer Zahl die Gebühren von den Ärzten selbst bzw. von auf Rechnungsoptimierung ausgerichteten Abrechnungsfirmen, deren Dienste die Ärzte in Anspruch nehmen, bestimmt werden."
Die Kostenträger hätten feststellen müssen, so der PKV-Verband, dass in der Praxis in zunehmendem Maße Analogabrechnungen missbräuchlich erfolgten.
Ärzte würden behaupten, dass es Lücken gäbe, die gar nicht vorhanden sind. Oder aber es würden die Vergleichskriterien der gesetzlichen Regelung (Art, Kosten- und Zeitaufwand) in gebührenrechtswidriger Weise "extensiv" interpretiert.
Hilfreich in der Sache sind die Veröffentlichungen des PKV-Verbandes keineswegs, denn es finden sich zwar Kommentierungen der PKV, aber keine Beispiele, wie es Ärzte bei neuen Leistungen, die nicht in der GOÄ abgebildet sind, richtig machen können.
Ärzte sollten ihre Analogabrechnung in jedem Fall sorgfältig ausstellen, um auch juristisch unangreifbar zu bleiben. Das ist angesichts der veralteten GOÄ, in der moderne Leistungen nicht aufgelistet sind, mitunter äußerst schwierig.
Liste der Analogabrechnungen des PKV-Verbandes:
www.pkv.de/w/files/goae-kommentierung/kommentierungen-praxisrelevanter-analogabrechnungen.pdf