EBM
Von: Anke Thomas
03.03.2015
Von: Anke Thomas
03.03.2015
KV Nordrhein: Geänderte Notdienstabrechnung erst zum 1.4.2015
Obwohl die Notdienst-Abrechnung rückwirkend zum 1.1.2008 geändert wurde, gelten die Regeln in Nordrhein erst ab 1.4.2015.
Die rückwirkenden Änderungen in der EBM-Notdienst-Abrechnung zum 1.1.2008 setzt die KV Nordrhein erst zum zweiten Quartal um. Bis dahin sollen Praxen in Nordrhein wie gewohnt in der alten Systematik abrechnen.
Dass die KV Nordrhein die Neuregelungen nicht zum 1.1.2015 eingeführt hat, begründet sie damit, dass es den Ärzten in Nordrhein noch nicht möglich gewesen sei, diese Regelungen anzuwenden. Denn zur Abrechnung wären zwingend die Uhrzeitangaben erforderlich gewesen.
Um die Ärzte nicht mit zusätzlichem und nachträglichem Aufwand zu belasten, so eine weitere Begründung der KV Nordrhein, werden die Neuregelungen erst zum zweiten Quartal dieses Jahres umgesetzt.