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Gebührenordnungen
GOÄ
Von: AT
13.05.2015

GOÄ: In Kraft treten der neuen GOÄ für den 1.10.2016 geplant

Auf dem Deutschen Ärztetag gab man sich zuversichtlich, dass die neue GOÄ zum 1.10.2016 in Kraft treten kann. Eine neue Abrechnung der Leichenschau soll früher kommen.


 „Es sieht gut aus“ - wir kriegen das hin, zeigte sich Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, auf dem 118. Deutschen Ärztetag zuversichtlich, dass die neue GOÄ 2016 in Kraft treten kann.

„Wir sind inzwischen soweit, dass wir  dem Ministerium einen gemeinsam konsentierten Vorschlag machen konnten, der u.a. 400 Gesamtleistungen und 160 Zuschlagsleistungen beinhaltet, die etwa 80 % des Volumens der GOÄ abdecken.“ so Prof. Montgomery weiter.

Über 500 Leistungen seien in der GOÄ neu hinzugekommen und man habe sich hier auf Leistungstruktur, -legenden und Abrechnungsbestimmungen geeinigt.

Dies Informationen präsentierte Dr. Theo Windhorst, Vorsitzender des Ausschusses Gebührenordnung der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Was den GOÄ-Paragraphenteil angeht, habe man sich in wesentlichen Punkten verständigt.

Wenn alles nach Plan läuft, könnte die neue GOÄ laut Dr. Windhorst zum 1.10.2016 in Kraft treten.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat gefordert, dass die Fortführung der noch ausstehenden Arbeiten zunächst ohne die Beteiligung weiterer Berufsverbände stattfinden. Das BMG will die Anhörungen der Verbände nach Abschluss der Arbeiten selbst durchführen.

Noch vor in Kraft treten der neuen GOÄ sollen nach dem Willen des Ärztetages die in der Gebührenordnung vorgesehenen Positionen zur ärztlichen Leichenschau ausgegliedert und zur Abrechnung freigegeben werden.

Bislang hat das BMG die Vorziehung mit Verweis auf die anstehende GOÄ-Novelle abgelehnt. Mit  der jetzigen Vergütung, kritisiert die Ärzteschaft, sei es aber nicht möglich, eine qualitativ hochwertige ärztliche Leichenschau kostendeckend vorzunehmen.