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Gebührenordnungen
EBM
Von: REI
18.01.2016

Tumordiagnostik: PET und PET/CT im EBM

Zum 1. Januar 2016 wurde der EBM um den Abschnitt 34.7 mit jeweils zwei neuen Gebührenordnungspositionen für die Positronen-Emissions-Tomographie ergänzt.


In den EBM wurden als Diagnostikverfahren aufgenommen: PET inkl. CT-Fusion des gesamten Körperstammes von der Schädelbasis bis zum proximalen Oberschenkel:
Nr. 34700 bei Fusion mit bereits vorhandenem CT (4456 Punkte)
Nr. 34701 bei Fusion mit inkludiertem CT (5653 Punkte) PET inkl. CT-Fusion von Teilen des Körperstammes bei auf das Tumorgeschehen begrenztem Untersuchungsfeld in einer Bettposition
Nr. 34702 bei Fusion mit bereits vorhandenem CT (3565 Punkte) 
Nr. 34703 bei Fusion mit inkludiertem CT (4523 Punkte) Bei Verwendung des Radionuklids 18F-Fluordesoxyglukose ist bei den neuen Leistungen die in den Abschnitt 40.10 aufgenommene Sachkostenpauschale 40584 (255 Euro) berechnungsfähig. Die KV Baden-Württemberg verweist darauf, dass die Vergütung als Einzelleistung extrabudgetär zu festen Preisen erfolgt. Zum Erbringen von PET-Leistungen ist eine Genehmigung der KV erforderlich. KBV und Krankenkassen wollen die QS-Vereinbarung für die PET bis Ende Juni 2016 abstimmen. Zum Indikatiosspektrum der PET