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Gebührenordnungen
EBM
Von: Anouschka Wasner
26.01.2017

Erweiterte Früherkennung bei Kindern in EBM augenommen

Die neuen Leistungen der Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 sind seit 1. Januar 2017 im EBM geregelt und damit Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.


In Kraft getreten war die Erweiterung der Früherkennungsleistungen bereits zum 1. September 2016. Bis zur Anpassung des EBM gehörte sie allerdings noch nicht zu den Kassenleistungen. Mit 1. Januar 2017 hat sich das geändert: Die Kindervorsorgeuntersuchungen U2 bis U9 (EBM-Nr. 01712 bis 01720) sowie die U7a (EBM-Nr. 01723) wurden einheitlich auf 401 Punkte erhöht. Damit erhalten Ärzte je Untersuchung ca. 42,- Euro statt wie bisher 32,- bzw. 37,- Euro. Mit dieser Erhöhung sollen die geänderten Untersuchungs- und Beratungsinhalte (z. B. primärpräventive Beratung zu verschiedenen Themenbereichen, ausführlichere Beobachtung der Eltern-Kind-Interaktion, neue Untersuchungsverfahren bei Augenuntersuchungen) honoriert werden.

Mehr Leistungsinhalte, mehr Punkte

Zur Abbildung des neu in die Kinder-Richtlinie aufgenommenen Screenings auf Mukoviszidose wurde die bestehende EBM-Nr. 01707 (Erweitertes Neugeborenen-Screening) um zusätzliche Leistungsinhalte erweitert und die Bewertung auf 135 Punkte erhöht. Zusätzlich wird die neue EBM-Nr. 01709 (50 Punkte) für die eingehende Aufklärung der Eltern zu Sinn, Zweck und Ziel des Screenings auf Mukoviszidose aufgenommen. Sie ist für die Neugeborenen gedacht, bei denen das Screening auf Mukoviszidose noch nicht im Rahmen des erweiterten Neugeborenen-Screenings erfolgt und somit noch nicht im Untersuchungsheft für Kinder dokumentiert ist.

Zur Abbildung der dreistufigen Labor-Diagnostik des Mukoviszidose-Screenings werden die EBM-Nrn. 01725 bis 01727 eingeführt. Da es sich bei der dritten Stufe um eine genetische in-vitro-Diagnostik einer seltenen Erkrankung im Rahmen des Screenings handelt, wurde ein Abrechnungsausschluss neben der EBM-Nr. 11301 (Grundpauschale humangenetische in-vitro-Diagnostik) aufgenommen.

Zusätzlich wird die bestehende EBM-Nr. 01708 gestrichen, da die bisherige Neugeborenen-Screening-Untersuchung der Zielkrankheiten zukünftig mit der EBM-Nr. 01724 als Bestandteil der Katalogleistung mit den EBM-Nrn. 01724 bis 01727 abgebildet wird.

Neues gelbes Heft jetzt anfordern!

Die Untersuchungsergebnisse werden in einem neuen gelben Untersuchungsheft dokumentiert. Neu daran ist u.a. eine Teilnahmekarte, auf der die Untersuchungen bestätigt wird, so dass die Eltern damit bei entsprechenden Stellen belegen können, dass sie das Früherkennungsangebot nutzen, ohne dabei aber vertrauliche Informationen des Gelben Heftes weitergeben zu müssen. Das neue gelbe Heft sowie einklebbare Blätter für Kinder, deren U6 bereits erfolgt ist und deren U7 bis U9 deswegen in der bisherigen Version des Heftes erfolgen soll, können über den Formularversand bestellt werden.

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Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

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