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Gebührenordnungen
Selektivverträge
Von: Michael Reischmann
26.10.2015

Hessen: Gutes Geld für gutes Kodieren

Hessens Vertragsärzte dürfen sich über extrabudgetäres Honorar von der Techniker Kasse und den BKKen des Landesverbandes Süd freuen.


Nach dem Muster des "Betreuungsstrukturvertrags" der AOK von 2014 präsentiert die KV nun zwei neue Vereinbarungen zum richtigen Kodieren. Geld gibt‘s sogar rückwirkend fürs dritte Quartal!

Ob eine gesetzliche Krankenkasse für ihre Versicherten hohe oder niedrige Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhält, hängt nicht unwesentlich von den Diagnosen ab.

Diese können nämlich mehrstellige Zuschläge aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) auslösen – oder RSA-unwirksam sein. Es liegt also im Interesse jeder Kasse, dass ein Arzt – wenn er die Qual der Wahl bei nah verwandten ICD-10-Kodierungen hat – sich Zeit für die treffende Diagnose nimmt.

Zeit ist Geld. Folglich lassen sich die Kassen die ärztliche Aufmerksamkeit etwas kosten. Das hat in Hessen zuerst die AOK erkannt und – mit dem Segen der Aufsicht – mit der KV 2014 einen Vertrag ausgerollt, der Haus- wie Fachärzten extrabudgetäres Honorar für richtiges Kodieren beschert. Hilfsmittel ist eine Tischvorlage mit ausgewählten Diagnose-Codes.

Der Vertrag kommt offenbar so gut an, dass auch TK und BKKen auf den Zug aufspringen. Das heißt: Notiert der Arzt bei einem Patienten eine gesicherte endstellig kodierte Diagnose aus der Liste der KV und gibt die entsprechende Abrechnungsziffer an, erhält er dafür von der KV vier Euro ausgezahlt.

Für zwei Diagnosen aus der Liste gibt es sechs Euro pro Behandlungsfall, ab drei Treffern acht Euro. Das Ganze ist freiwillig und bürokratiearm: Weder Arzt noch Patient müssen sich einschreiben. Das Ansetzen der Ziffern genügt. Offiziell gehört auch ein "zusätzliches Sprechstunden- bzw. Koordinierungsangebot und/oder Wartezeitenmanagement" dazu.

Gegen solche handlichen Add-on-Verträge, die das EBM-Honorar spürbar erhöhen, sehen die anspruchsvollen Vollversorgungs-Hausarztverträge schlecht aus. In der HzV reißen die hessischen Haus­ärzte schon bislang keine Bäume aus.

Die Motivation zur Teilnahme dürfte jetzt nicht größer werden. Auch für die Kassen ist das Ziel, mehr Geld aus dem Morbi-RSA zu erlangen, über solch einen simplen Kodiervertrag effektiver zu erreichen.

Die KV beklagt: "Bei der Kodierqualität befindet sich Hessen bundesweit auf einem der letzten Plätze. Dabei sind die Menschen hier nicht gesünder als andernorts ..." Die neuen Verträge werden dafür sorgen, dass die hessische Bevölkerung künftig auf dem Papier kränker dasteht.

Das Phänomen kann sogar schon mit dem dritten Quartal 2015 eintreten. Die KV informiert nämlich ihre Mitglieder, dass für den Vertragsstart die Beanstandungsfristen der Aufsichtsministerien abgewartet werden mussten. Doch sie habe mit TK und BBK-Verband vereinbart, dass alles rückwirkend zum 1. Juli umgesetzt werden kann.

Nun ist die Abrechnung fürs dritte Quartal zwar längst fertig. Doch die KV verschickt derzeit ihren sog. Arzt-Info-Brief: Darin werden jedes Quartal die Mitglieder auf Fehler und Lücken in ihrer Abrechnung hingewiesen – mit der Möglichkeit, diese zu korrigieren.

Im Zuge ihrer Rückmeldung zum Arzt-Info-Brief fürs dritte Quartal dürfen die Ärzte auch die neuen Leistungen nachmelden – also rückwirkend die passenden Positionen ansetzen.

TK zahlt Pauschalen für schnelle Termine

Gut kodieren reicht nicht. Die TK setzt in ihrem Vertrag mit der KV Hessen auch Anreize für zügige Überweisungen. Folgende Module wurden vereinbart:
 

  • Überweisungspauschalen für eine Behandlung spätestens am nächsten Werktag (Honorar für überweisenden Arzt: 8 Euro, für übernehmenden Arzt: 10 Euro) und innerhalb von sieben Tagen (5 bzw. 6 Euro).
     
  • Beratungspauschalen für Psychotherapeuten, Kinder-Jugend-Psychiater sowie Pädiater mit Psychotherapiegenehmigung, die sich mehrfach im Krankheitsfall um Familien mit Kindern schwer erkrankter Eltern kümmern (Erstberatung: 120 Euro, weitere Sitzungen: 100 Euro).
     
  • Verordnung verhaltenstherapeutischer Psychotherapie: 7 Euro Überweisungspauschale für Haus- und Fachärzte mit der Zusatzqualifikation „psychosomatische Grundversorgung“, Übernehmerpauschalen von 13, 15 und 18 Euro für psychotherapeutisch tätige Ärzte und Psychotherapeuten je nach Therapieart und -dauer.