Von: Anke Thomas
29.09.2015
HzV-Vertrag in Sachsen: „Eine kleine Revolution“
Die Einschreibung zum neuen HzV-Vertrag mit der AOK Plus in Sachsen ist ab dem 1.10.2015 möglich. Der Vertrag beinhaltet echte Highlights.
Das Ziel, dass Hausärzte sich auf chronisch Kranke konzentrieren können, scheint mit dem neuen HzV-Vertrag in Sachsen umgesetzt zu sein:
Hausärzte, so berichtet Dr. Ingrid Dänschel, Chefin des Landesverbandes Sachsen, Deutscher Hausärzteverband (DHÄV), erhalten eine kontaktunabhängige Jahrespauschale für eingeschriebene AOK Plus-Patienten von 120 Euro.
Damit, so ergänzt DHÄV-Hauptgeschäftsführer Eberhard Mehl auf dem 37. Deutschen Hausärztetag, kommen Hausärzte weg von dem Zwang, Patienten jedes Quartal in die Praxis einzubestellen.
Für die Betreuung von Chronikern gibt es außerdem zwei Chronikerpauschalen. Für "leichtere" Fälle soll es eine Pauschale geben, die zwei Mal im Jahr abgerechnet werden darf und 22,50 Euro beträgt.
Für schwere Fälle steht eine weitere Chronikerpauschale zur Verfügung (27,50 Euro), die vier Mal im Jahr abrechenbar sein soll. Zusätzlich soll es je nach Morbidität vier weitere Chroniker-Zuschläge geben.
Des Weiteren sieht der Vertrag eine besondere Vergütung für dringliche Hausbesuche vor. Einzelleistungen wie z.B. das Belastungs-EKG, die Sonographie, die ABI-Messung (10 Euro) oder ein onkologisches Betreuungsgespräch sollen ebenfalls zum Inhalt des Vertrages gehören.
Hausärzte und AOK Plus-Versicherte in Sachsen können sich ab dem 1.10.2015 in den Vertrag einschreiben. Vergütungswirksam wird der HzV-Vertrag ab dem 1.4.2016.