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Gebührenordnungen
GOÄ
Von: Anouschka Wasner
16.10.2017

Medikationsplan über GOÄ

Privatpatienten haben keinen Anspruch auf einen Medikationsplan. Wird er aber bei Bedarf ausgestellt, stellt sich die Frage nach der Abrechnung.


Will ein Arzt einen einheitlichen Medikationsplan für einen Privatpatienten ausstellen, kann er Ziffer 76 analog ansetzen. Damit generiert er mit einfachem Faktor ein Honorar von 4,08 Euro. Im Gegensatz zum EBM kennt die GOÄ keine Einschränkungen, die die Häufigkeit des Ansetzen einer Ziffer  im Krankheitsfall o.ä. betreffen. Ändert sich die Medikation und der Medikationsplan muss neu ausgestellt werden, kann die Ziffer erneut angesetzt werden.