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Gebührenordnungen
Von: Anouschka Wasner
14.10.2016

Samstagszuschlag für alle Psychotherapeuten

Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten konnten bisher keinen Samstagszuschlag abrechnen. Das wurde jetzt angepasst.


Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können jetzt die GOP 01102 abrechnen, wenn sie samstags zwischen 7 und 14 Uhr Patienten behandeln. Bislang konnten sie nur ihre Behandlungsleistungen abrechnen, nicht aber wie Ärzte den Samstagszuschlag. Der Samstagszuschlag ist mit 101 Punkten bewertet (10,54 Euro). Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. April 2005 In Kraft, wirkt sich allerdings nur auf noch nicht bestandskräftige Honorarbescheide aus. Mehr zum Thema: www.kbv.de/html/1150_24665.php