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Gebührenordnungen
Selektivverträge
Von: AT
06.07.2015

KV Bremen: Vertrag mit AOK/TK über Extra-Vergütung bei Chroniker-Behandlung

Die KV Bremen hat Versorgungsverträge mit der AOK und der TK geschlossen. Auch Fachärzte und Psychotherapeuten erhalten mehr Geld für die Versorgung chronisch Kranker.


Die KV Bremen hat einen Versorgungsvertrag it der AOK Bremen/Bremerhaven geschlossen, nach der nicht nur Hausärzte sondern auch Fachärzte und Psychotherapeuten mehr Geld für die Versorgung von Chronikern, langwierig und schwerwiegend erkrankten sowie multimorbiden Patienten
erhalten, die in der AOK Bremen versichert sind. Der Vertrag gilt seit 1.7.2015. Eine Teilnahmeerklärung muss weder vom Arzt noch vom Patienten abgegeben werden. Die Vergütung ist folgendermaßen geregelt: Gestaffelt je nach Betreuungsintensität erhält der Arzt zwischen 2 und 6 Euro für die vereinbarten Diagnosen. Zur Abrechnung wird die GOP 99421, 99422 bzw. 99423 angesetzt. Mehrere Abrechnungsziffern nebeneinander sind möglich. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Der Versorgungsvertrag mit der Techniker Krankenkasse (TK) ist ebenfalls zum 1.7.2015 in Kraft getreten. Teilnahmeberechtigt sind Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten, die chronisch Kranke betreuen. Eine Teilnahmeerklärung von Arzt oder Patient ist ebenfalls nicht nötig. Die Extra-Vergütung sieht folgendes vor: Diverse Vergütungspauschalen nach Anzahl kodierter Diagnosen. Die Spanne reicht von 4 Euro für eine Diagnose bis 45 Euro für acht und mehr Diagnosen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.kvhb.de/versorgungsvertrag