content will be replaced...
Gebührenordnungen
Selektivverträge
Von: IsA
10.10.2019

Hamburg: Vertrag für CRP-Schnelltest beschlossen

Patienten drängen häufig darauf, Antibiotika zu bekommen. In Hamburg hat man deswegen den Schnelltest auf die Menge des C-reaktiven Proteins im Blut für viele Versicherte zur Kassenleistung gemacht. Er zeigt, ob ein Infekt eine virale oder bakterielle Ursache hat.


Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg hat mit der AOK Rheinland/Hamburg, der DAK Gesundheit, Betriebskrankenkassen sowie der IKK Classic einen Vertrag zur Vergütung des quantitativen CRP-Schnelltests geschlossen. Mithilfe des Test-Kits können Haus-, HNO- und Kinderärzte innerhalb weniger Minuten feststellen, ob ein Infekt bakteriell verursacht ist. Somit zeigt sich, ob Antibiotika sinnvoll sind oder nicht.  Die Leistung kann zur Bestimmung der Therapie eines oberen oder unteren Atemwegsinfektes sowie einer Otitis media erbracht werden. Je nach Menge des C-reaktiven Proteins im Blut und je nachdem, ob ein Antibiotikum verordnet wird oder nicht, sind in der Abrechnung unterschiedliche GOP anzugeben. &nb

GebührenordnungspositionErgebnis PoC-CRP-TestVerordnung Antibiotikum
99061< 20 mg/l ja
99062< 20 mg/lnein
9906321-50 mg/lja
9906421-50 mg/lnein
9906551-99 mg/lja
9906651-99 mg/lnein
99067≥ 100 mg/lja
99068≥ 100 mg/lnein
Alle acht GOP werden mit 4,90 Euro vergütet. Sie können nicht gemeinsam mit den EBM-Ziffern 32128 und 32460 abgerechnet werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg betrachtet den Vertrag als Modellproprojekt. Ihr Ziel ist es, die unnötige Verordnung von Antibiotika zu reduzieren. Quelle: http://www.kvhh.net/media/public/db/media/1/2019/01/797/crp_modellvorhaben_mithinweis_2019-07-26.pdf