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Gebührenordnungen
EBM
Von: Maya Hüss
01.12.2017

Öfter mal Faxen machen

Denken Sie beim Versenden von Arztbriefen oder schriftlichen Unterlagen an die Kos­tenpauschalen im EBM. Denn auch Kleinvieh macht Mist.


Für fotokopierte oder ausgedruckte Arztbriefe, Berichte, Befundmitteilungen o.Ä. für den weiterbehandelnden Arzt, Klinikarzt oder konsiliarisch tätigen Arzt kann die EBM-Nr. 40144 mit 13 Cent pro Seite angesetzt werden. Auch aus solch kleinen Beträgen kann eine beachtliche Summe zustande kommen. 

Für den Versand und den Transport von Briefen und/oder anderen schriftlichen Unterlagen oder das Versenden eines Faxes kann die Nr. 40120 (55 Cent) berechnet werden. 

40144 und 40120 werden extrabudgetär vergütet. Also: Die Abrechnung von Faxen nicht vergessen!