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Gebührenordnungen
EBM
Von: Anke Thomas
11.03.2015

KV Baden-Württemberg erinnert: Genehmigung für NäPa beantragen

Ärzte, die die NäPa Leistungen ab 1. Januar 2015 abrechnen wollen, müssen eine Genehmigung beantragen. Daran erinnert die KV BW.


Da bei der erforderlichen Fallzahl, die zur Abrechnung der NäPa-Ziffern berechtigen, auch die HzV-Fälle mitgezählt werden, müssen diese gegenüber der KV Baden-Württemberg (KV BW) gesondert gekennzeichnet werden.

Die Meldung erfolgt durch eine Kennziffer (Pseudo-GOP 88192 oder 88194) und wird nur für die Fallzählungen gemäß EBM (hausärztliche Zusatzpauschale, Laborbudget, NäPa) berücksichtigt. Eine weitergehende Verwendung soll nicht erfolgen, betont die KV BW.

Schnellinformationen sowie Antragsformulare stellt die KV Baden-Württemberg auf ihrer Homepage zum Download zur Verfügung