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Gebührenordnungen
EBM
Von: REI
27.09.2016

4 Euro Honorar für ein Jahr Arzneiplan-Pflege

Rund vier Euro zahlen die Kassen einem Hausarzt für das Erstellen und Pflegen eines Medikationsplans pro Jahr. Die meisten Fachärzte werden über eine etwas höhere Grundpauschale bedacht.


Bei der neuen Leistung „Medikationsplan“ einigten sich KBV und GKV-Spitzenverband auf einen Mix von Einzelleistungen und Zuschlägen. Die Detailregelungen dokumentiert die KBV auf ihrer Homepage. Bei Patienten, die nicht chronisch krank sind, aber mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente mindestens 28 Tage lang anwenden, gibt es für Hausärzte, die einen Medikationsplan bearbeiten, die EBM-Nr. 01630, die einmal im Jahr zusammen mit der Versichertenpauschale Nr. 03000 abgerechnet wird (39 Punkte, ca. 4 Euro). Bei Chronikern wird der Zuschlag Nr. 03222 einmal pro Behandlungsfall (Quartal) gezahlt, unabhängig davon, ob für den Patienten ein Plan erstellt oder aktualisiert wurde. Der mit 10 Punkten (ca.1 Euro) bewertete Zuschlag wird von der KV automatisch angesetzt. Sie beachtet auch Ausschlüsse wie z.B. den geriatrischen Betreuungskomplex. Fachärzte können für die Erstellung des Medikationsplans bei bestimmten Patienten die Nr. 01630 abrechnen. „Für alle anderen Patienten erhalten die meisten Fachgruppen einen Zuschlag auf die Grundpauschale, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Medikationsplan zu erstellen bzw. zu aktualisieren ist“, teilt die KBV mit. Die Größenordnung reicht von 2 Punkten (z.B. Orthopäde) bis 9 Punkte (z.B. Internist ohne Schwerpunkt). Fachärzte sind nur dann zum Ausstellen eines Plans verpflichtet, wenn der Versicherte keinen Hausarzt hat.

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