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Gebührenordnungen
EBM
Von: IsA
05.03.2020

Coronavirus: Extrabudgetäre Vergütung aller Leistungen

KBV und GKV-Spitzenverband reagieren erneut auf die zunehmende Verbreitung des Coronavirus: Alle Leistungen, die wegen des Verdachts oder einer nachgewiesenen Infektion erforderlich sind, werden seit dem 1. Februar in voller Höhe extrabudgetär vergütet. KBV und GKV-Spitzenverband reagieren erneut auf die zunehmende Verbreitung des Coronavirus: Alle Leistungen, die wegen des Verdachts oder einer nachgewiesenen Infektion erforderlich sind, werden seit dem 1. Februar in voller Höhe extrabudgetär vergütet.


In der Abrechnung müssen Fälle, bei denen ein klinischer Verdacht oder eine Infektion vorliegen, mit der Ziffer 88240 gekennzeichnet werden.  Dies gilt auch für Patienten, die durch die Terminservicestelle (116117) vermittelt wurden.

Der Beschluss betrifft vor allem das Material für Oropharynx- und Nasopharynx-Abstriche, die bei dem Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchzuführen sind.

Quelle: www.kbv.de/html/coronavirus.php