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Gebührenordnungen
Allgemein
Von: REI
06.06.2016

Pulmonale Hypertonie: Jetzt als ASV-Team anmelden

Seit dem 1. Juni können Fachärzte beim erweiterten Landesausschuss anzeigen, dass sie Patienten mit pulmonaler Hypertonie in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) betreuen wollen.


Pulmonale Hypertonie ist nach der Tuberkulose und dem Marfan-Syndrom die dritte seltene Erkrankung, die in der ASV behandelt werden kann. Das Kernteam bei der Behandlung einer pulmonalen Hypertonie besteht aus Ärzten der Fachrichtungen Kardiologie und Pneumologie. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, ist ein Kinder-Kardiologe oder Kinder-Pneumologe im Kernteam vorgesehen. Welche personellen, sächlichen und organisatorischen Anforderungen das Team erfüllen muss, um eine Berechtigung vom erweiterten Landesausschuss zu erhalten und an der Behandlung von Patienten mit pulmonaler Hypertonie im Rahmen der ASV teilzunehmen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in der Anlage 2l zur ASV-Richtlinie geregelt. Speziell für ambulant tätige Ärzte und ihre Praxisteams hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine vierseitige Praxisinformation zusammengestellt.