Von: AT
09.07.2015
KBV-Vertreter fordern: Keine stufenweise Reform des Facharzt-EBMs
Die Reform am Facharzt-EBM soll in einem Zug durchgeführt werden, fordern die KBV-Vertreter. Der neue Facharzt-EBM dürfte damit erst 2017 in Kraft treten.
Wichtig sei, dass die Auswirkungen aller Maßnahmen als Ganzes analysiert würden, heißt es in dem Beschluss der Vertreterversammlung (VV) vom 3.7.2015. Eine spätere Fertigstellung des überarbeiteten fachärztlichen Kapitels sei das "kleinere Übel", teilt die KBV in ihren Praxisnachrichten mit.
Die Vertreterversammlung hält eine schrittweise Weiterentwicklung des EBM für falsch, da die noch offenen methodischen Fragestellungen in der Kürze der Zeit nicht beantwortet und ungewollte Honorarverwerfungen nicht ausgeschlossen werden könnten.
Weder die strukturellen Änderungen einzelner arztgruppenspezifischer Kapitel, noch die Anpassung der Zeiten für ärztliche und technische Leistungen ließen sich ohne eine Gesamtbeurteilung sachgerecht beschließen.
Ausgenommen seien punktuelle Anpassungen des EBM wie die Neubewertung psychotherapeutischer Leistungen oder die Anerkennung neuer Methoden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, stellte die VV klar. Diese könnten auch außerhalb der Reform vorgenommen werden.
KBV und GKV-Spitzenverband hatten sich für den neuen Facharzt-EBM auf den Einführungstermin 1. Januar 2016 verständigt. Dieser Termin wird nicht zu halten sein, betonte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.