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Gebührenordnungen
EBM
Von: Maya Hüss
19.06.2018

Neue Ziffern bei der Antibotikatherapie

Ab 1. Juli 2018 wird der EBM um mehrere Nummern erweitert.


Der EBM wird zum 1. Juli 2018 um mehrere Leistungen im Hinlick auf die Antibiotikatherapie ergänzt. Neu ist zum einen die Ziffer 32459 (Biomarker Procalcitonin (PCT)). Sie soll zur Verringerung der Antibiotikaverordnungen bei Infekten der Atemwege führen. Zwei weitere neu eingeführte Ziffern sollen zur schnellen Differenzierung zwischen in Reinkultur gezüchteten Bakterien (32759) und Pilzen (32692) dienen. Abgerechnet werden können die neuen Leistungen von demjenigen Arzt, der eine QS-Genehmigung besitzt. Hat er diese bereits, werden die neuen Leistungen automatisch von der KV Hessen übertragen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kvhessen.de/fileadmin/media/documents/Mitglieder/Abrechnung_und_Honorar/Alles_fuer_Ihre_Abrechnung/EBM/EBM-Aenderungen_01-07-2018/180517_Diagnostik_zur_Antibiotikatherapie_ebm_aktuell.pdf