EBM
Von: Maya Hüss
30.03.2018
Von: Maya Hüss
30.03.2018
Richtlinie zur Abrechnungsprüfung überarbeitet
KBV und GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, die Richtlinie zur Abrechnungsprüfung zum 1. April anzupassen.
Die Anpassungen der Abrechnungsprüfung betreffen vor allem die Gleichbehandlung von Vertragsärzten und Ärzten im Angestelltenverhältnis entsprechend ihres jeweiligen Versorgungsauftrages im Rahmen der Prüfung nach Zeitprofilen. Viele Leistungen im EBM sind einer Zeit für die Durchführung zugeordnet. Mit der Abrechnungsprüfung soll festgestellt werden, ob alle abgerechneten Leistungen eines Arztes oder Psychotherapeuten im Hinblick auf das Zeitvolumen plausibel sind (Plausibilitätsprüfung). Zwei Monate hat nun das Bundesgesundheitsministerium Zeit, die Änderungen der Richtlinie zu prüfen. Mehr Informationen unter: http://www.kbv.de/html/1150_33946.php