content will be replaced...
Gebührenordnungen
Allgemein
Von: AT
05.10.2015

NRW: KVen schließen Vertrag zur Abrechnung der Versorgung von Flüchtlingen

Die KVen Nordrhein und Westfalen-Lippe haben mit dem Land NRW zum 1.10. einen Vertrag zur Abrechnung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen abgeschlossen.


Der Vertrag bezieht sich auf die Erstuntersuchung der Flüchtlinge und Asylbewerber während der Unterbringung in Ersteinrichtungen, zentralen Unterbringungseinrichtungen und den Notunterkünften des Landes NRW.

Die Abrechnung erfolgt über die KV Nordrhein oder die KV Westfalen-Lippe.  Es soll sogenannte autorisierte Patientenlisten geben, die neben dem Namen auch das Geburtsdatum der Flüchtlinge bzw. Asylbewerber enthalten.

Auf der Liste dokumentiert der behandelnde Arzt die geleistete Erstuntersuchung, die durchgeführte Impfung und die etwaige Röntgenuntersuchungen auf Tuberkulose.

Anschließend werden diese Listen bei den KVen eingereicht. Die KVen vergüten die Leistungen; Vertragsärzte müssen in ihrer üblichen Quartalsabrechnung laut KV Nordrhein nichts gesondert dokumentieren.

Für die Eingangsuntersuchung erhalten Ärzte eine Pauschale von 25 Euro, die folgende Leistungen enthält:  

  • Aufsuchen der Einrichtung inkl. Wegegeld
  • orientierende Anamnese / Impfausweiskontrolle
  • orientierende körperliche Inaugenscheinnahme (einschließlich Krätzemilben- und Läusebefall)
  • ggf. Tuberkulintest bei Kindern unter 6 Jahren einschließlich Auswertung und Sachkosten
  • ggf. Blutentnahmen für den Interferon-Gamma-Test bei Kindern unter 15 Jahren und Schwangeren inkl. Versand- u. Portokosten
  • Dokumentation

Die Leistungen werden über Symbolnummern abgerechnet. Für Impfungen sind 11 Euro vorgesehen. Weitere Pauschalen sind für das Röntgen der Atmungsorgane (20 Euro) und die Durchführung eines Interferon-Gamma-Tests durch einen Laborarzt (58 Euro) vorgesehen.

Weitere Informationen zum Vertrag finden Sie hier:

www.kvno.de/60neues/2015/pm_fluechtl_vertrag/index.html