Von: Maya Hüss
18.10.2018
18.10.2018
Mammographie: Genehmigungsverfahren vereinfacht
Das Genehmigungs- und Prüfverfahren zur kurativen Mammographie läuft seit 1. Oktober einfacher ab.
Ärzte haben künftig zwei Möglichkeiten, gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass die apparativen Voraussetzungen erfüllt sind. Und zwar dann:
- wenn sie entweder eine Genehmigung nach der Röntgenverordnung (Paragraf 3 Abs. 1) oder
- eine Anzeigenbestätigung der hierfür in dem jeweiligen Bundesland zuständigen Behörde (Paragraf 4 Abs. 1) vorlegen.