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Gebührenordnungen
EBM
Von: Maya Hüss
07.12.2018

Zwei neue Ziffern bei der Transition von Rheuma-Patienten

Ab 1. Januar 2019 können die EBM-Nrn. 50400 und 50401 abgerechnet werden.


Für die Transition von Patienten mit Rheuma in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) werden zwei neue Ziffern in den EBM aufgenommen. Die 50400 und die 50401 können ab 1. Januar 2019 angesetzt werden. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen. Erweitert wurde demnach das EBM-Kapitel 50 für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) um den Abschnitt 50.4. Die neuen Ziffern ersetzen dabei die Pseudoziffer 88511, die ASV-Ärzte bisher bei einer Transition ansetzten. Kinder-Rheumatologen rechnen künftig die Ziffer 50400, die mit 100 Punkten bewertet und 11,71 Euro vergütet wird, wenn sie Patienten aus ihrem ASV-Team in die Erwachsenenversorgung überleiten. Teil der Leistung ist die Dokumentation der Gesprächsergebnisse in einem Abschlussbericht. Rheumatologen, die einen jungen Patienten in das ASV-Team übernehmen, rechnen die 50401 ab, die mit 90 Punkten bewertet und 9,58 Euro vergütet wird. Eine Überleitung ist bis zum vollendeten 21. Lebensjahr möglich. Beide Leistungen, die extrabudgetär vergütet werden, können je angefangene zehn Minuten und bis zu fünfmal in vier Quartalen angesetzt werden. Weitere Informationen: http://www.kbv.de/html/1150_38371.php