EBM
Von: AT
25.06.2015
Von: AT
25.06.2015
EBM: Ab 1.7. dürfen NäPas Langzeit-EKG bei Hausbesuchen anlegen
Laut einem aktuellen Beschluss des Bewertungsausschusses dürfen NäPas auf Hausbesuchen künftig auch ein Langzeit-EKG nach Nr. 03322 anlegen.
Ab dem 1.7.2015 erfolgt eine Änderung der Präambel Nr. 6 des Abschnitts 3.2.1.2 EBM. Demnach dürfen neben den NäPa-Hausbesuchen nach den Nrn. 03062 und 03063 nicht mehr nur Laborleistungen nach Abschnitt 32.2. oder die postoperative Behandlung nach Nr. 31600 abgerechnet werden, sondern auch ein Langzeit-EKG nach Nr. 03322
Den Beschluss finden Sie unter:
institut-ba.de/ba/babeschluesse/2015-06-23_ba355_1.pdf