Von: MT
09.03.2016
GOÄ-Reform: BÄK will Einblick gewähren
Nächste Woche will die Bundesärztekammer (BÄK) Berufsverbänden und wissenschaftlichen Gesellschaften eine komplette Fassung der neuen GOÄ zuleiten.
Dem Bundesgesundheitsministerium liegt der Entwurf seit dem 3. März vor. Nächste Woche werden auch Berufsverbände und wissenschaftliche Gesellschaften informiert. Am 17. März will der Vorstand abschließend über das „Gesamtkonzept BÄK/PKV/Beihilfe zur neuen GOÄ“ entscheiden.
Diesen Fahrplan hat BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank-Ulrich Montgomery beim Treffen mit den Berufsverbänden am 8. März vorgestellt. Das Treffen war aufgrund der anhaltenden Kritik nach dem Sonder-Ärztetag zur GOÄ-Reform zustande gekommen.
Laut BÄK-Vorstand wurden die Ärztetags-Anträge, die pauschal an den Vorstand überwiesen wurden, im Februar beraten und in die Verhandlungen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung einbezogen. Über einzelne Punkte habe man sich bereits mit der PKV einigen können.
So sei es gelungen, das Grundleistungskapitel B in „Grundleistungen, Allgemeinmedizin“ umzubenennen. Außerdem habe man erreichen können, dass die geplante Gemeinsame Kommission (GeKo) zur Pflege und Weiterentwicklung der GOÄ keine Entscheidungs-, sondern nur eine Empfehlungsfunktion hat.
Großes Interesse und Diskussionen werden die Bewertungen der neuen GOÄ-Leistungen auslösen.
Dass der Termin 1. Oktober 2016 für den Start einer novellierten GOÄ gehalten werden kann, ist fraglich.