Von: Anouschka Wasner
10.01.2018
Ernährungstherapie seit 1. Januar 2018 verordnungsfähig
Seit Januar 2018 können spezialisierte Ärzte erstmals Ernährungstherapie als Heilmittel für Patienten mit einer seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankung oder Mukoviszidose verordnen.
Für die Verordnung von Ernährungstherapie können spezialisierte Vertragsärzte das Formular 18 nutzen, auf dem bisher Ergotherapie verordnet wird. Inhaltlich wird das Formular nicht verändert, nur im Kopf wurde der Begriff „Ernährungstherapie“ ergänzt. Alte Formulare können zunächst aufgebraucht werden. Verordnen dürfen grundsätzlich Vertragsärzte, die auf die Behandlung von seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose spezialisiert sind. Das ist in der Regel derjenige Arzt, der die krankheitsspezifische Behandlung schwerpunktmäßig durchführt. In Absprache mit dem Vertragsarzt erstellt der Ernährungstherapeut krankheitsspezifische Diäten und Ernährungspläne. In Ausnahmefällen kann eine Folgeverordnung auch von nicht-spezialisierten Vertragsärzten in Abstimmung mit dem Spezialisten ausgestellt werden. Mehr dazu bei der KBV: http://www.kbv.de/html/1150_32442.php