EBM
Von: Anke Thomas
19.03.2015
Von: Anke Thomas
19.03.2015
KV Niedersachsen: Bei Notdienst zählt in I/15 das beste Abrechnungs-Ergebnis
Wegen der EBM-Änderungen im Bereitschaftsdienst hat die KVN-Vertreterversammlung einen Besserstellungsbeschluss abgesegnet.
Die rückwirkenden EBM-Änderungen bei der Abrechnung im Notdienst haben dazu geführt, dass der "Sitzdienst" von Niedergelassenen niedriger vergütet wird.
Weil die Änderungen so kurzfristig erfolgt sind und die KV Niedersachsen die Regelungen ab dem ersten Quartal 2015 anwendet, hat die Vertreterversammlung auf Vorschlag des Vorstands einen Besserstellungsbeschluss beschlossen.
Demnach will die KV diejenige Abrechnung im ersten Quartal 2015 auswählen, die für den Arzt unterm Strich günstiger ist. Die Bestregelung werde automatisch angewendet, versichert die KV Niedersachsen.