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Gebührenordnungen
Allgemein
Von: AT
11.11.2015

Neuer Vertrag in NRW: Hinweise zur Abrechnung der Behandlung von Flüchtlingen

Am 1.10. startete in NRW ein neuer Vertrag zur ärztlichen Versorgung von Flüchtlingen. Die KV Nordrhein beantwortet Fragen zur Abrechnung.


Die KV Nordrhein hat eine umfangreiche Liste zu häufig gestellten Fragen von Ärzten bzw. Praxen, die den neuen Vertrag betreffen,  inklusive Antworten ins Netz gestellt.

Die Fragen sind einerseits grundsätzlicher Art (Abrechnung immer über die KV?), andererseits betreffen sie aber auch Details zu Eingangsuntersuchungen in Erstaufnahme-Einrichtungen oder Impfungen.

So dürfen alle Ärzte impfen. Der Vertrag sieht keine fachgebiets- oder sonstige Qualifikationsvoraussetzung zur Durchführung von Impfleistungen vor, schreibt die KV Nordrhein. 

Den umfangreichen Fragen und Antworten-Katalog finden Sie unter:

www.kvno.de/60neues/2015/15_12_faq-fluechtlinge/index.html